Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen führt unter strengen Hygienemaßnahmen den Gerichtsbetrieb fort.

Datum: 26.01.2021

Angesichts der dynamischen Entwicklung des Coronavirus und zur effektiven Verlangsamung seiner Ausbreitung hat das Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen mit den Außenkammern Radolfzell bereits seit 17. März 2020 den persönlichen Publikumsverkehr eingeschränkt und seit 25. Januar 2021 die Infektionsschutzmaßnahmen ausgeweitet. Folgende Maßnahmen wurden getroffen:

  • Der Verhandlungsbetrieb wird unter höchsten Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt. Über Einzelheiten der Infektionsschutzmaßnahmen werden die Prozessbeteiligten in den Ladungen informiert. Die Öffentlichkeit der Verhandlungen ist deutlich eingeschränkt. Das Arbeitsgericht bittet nicht am Rechtsstreit Beteiligte, von Verhandlungsbesuchen grundsätzlich abzusehen, um die Gewährung zügigen Rechtsschutzes zu ermöglichen.
  • Der Geschäftsbetrieb des Arbeitsgerichts wird im Übrigen unverändert fortgesetzt. Insbesondere ist das Arbeitsgericht weiterhin telefonisch, postalisch und per Telefax erreichbar. Fristgebundener Postverkehr kann auch in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden.
  • Die Rechtsantragstelle ist für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr telefonisch erreichbar. Telefonnummer in Villingen-Schwenningen: 07721 8409-0, in Radolfzell: 07732 983-200. Die Mitarbeiter auf der Rechtsantragstelle werden zu den o.g. Zeiten telefonische Anfragen erörtern und im Einzelfall eine sachgerechte Lösung besprechen. Die Möglichkeit der Klageeinreichung über die Rechtsantragstelle ist auf diesem Weg möglich.
  • Der Zutritt zum und Aufenthalt im Gebäude ist nur mit medizinischer / OP-Maske Typ II oder IIR (DIN EN 14683:2019-10) oder FFPS-Maske ohne Ausatemventil (DIN EN 149_2001) gestattet. Die Maske darf erst nach Verlassen des Gebäudes wieder abgenommen werden.

Das Arbeitsgericht bittet um Verständnis für diese unausweichlichen Einschränkungen. Rechtsuchende Parteien werden gebeten, die Möglichkeit der telefonischen Erreichbarkeit der Rechtsantragstelle zu nutzen. In Kündigungsfällen wird wegen der Fristgebundenheit der Klageerhebung geraten, baldmöglichst in Kontakt zu treten.

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