Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
10.04.2024 3 Ca 338/23

Urteil:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die schriftliche Kündigung der Beklagten vom 19.09.2023, zugegangen am 19.09.2023, nicht aufgelöst wird.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 11.700,00 Euro festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

11.04.2024 5 Ca 292/23

Urteil:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die schriftliche Kündigung vom 25.09.2023 nicht zum 31.10.2023 aufgelöst worden ist. 

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als Konstrukteur weiter zu beschäftigen. 

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt. 

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 

11.04.2024 5 Ca 324/23

Urteil:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 891,48 Euro brutto zu zahlen. 

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Der Kläger trägt 77 % der Kosten des Rechtsstreits, die Beklagte trägt 23 % der Kosten des Rechtsstreits. 

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.888,46 Euro festgesetzt. 

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

17.04.2024 4 Ca 35/24

Teil-Versäumnis- und Endurteil:

1. Die Beklagte Ziff. 1 wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Januar 2024 ein Bruttogehalt von 1.872,59 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 24.02.2024 zu bezahlen 

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 

3. Der Kläger trägt 41,85 % die Beklagte zu 1 58,15% der Kosten des Rechtsstreits. Die Kosten ihrer Säumnis trägt die Beklagte zu 1 allein. 

4. Der Wert des Streitgegenstands dieses Teil- und Endurteils wird auf 5.889,86 EUR festgesetzt. 

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 

17.04.2024 4 Ca 440/23

Urteil:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 21.070 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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