84. Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte mit der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum: 01.06.2022

Am 23./24. Mai 2022 fand in Kiel die 84. Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte unter der Teilnahme der neuen Präsidentin des Bundesarbeitsgericht Inken Gallner statt. Schwerpunktthemen der Konferenz waren die Digitalisierung des Arbeitsgerichtsprozesses und die arbeitsgerichtlichen Massenverfahren.

1.   Digitalisierung des Arbeitsgerichtsprozesses

Ausgehend von dem im Januar 2021 veröffentlichten Diskussionspapier der ordentlichen Justiz zur Modernisierung des Zivilprozesses hat sich die Konferenz intensiv mit der Frage befasst, auf welche Weise die Digitalisierung dazu genutzt werden kann, um das bereits jetzt effiziente arbeitsgerichtliche Verfahren zeitgemäß weiterzuentwickeln. Hierbei war es der Konferenz insbesondere ein Anliegen, die Besonderheiten des Arbeitsgerichtsprozesses herauszuarbeiten.

Die Konferenz hat in einem Diskussionspapier folgende erste Ansätze für eine Modernisierung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens festgehalten:

  • die Einrichtung eines nutzerfreundlichen Justizportals, das u.a. eine digitale Klageerhebung ermöglicht, Video-Rechtsantragstellen vorsieht, ein echtes Online-Mahnverfahren eröffnet und die Teilnahme an einer Videoverhandlung ermöglicht,
  • den Ausbau der Videoverhandlung als ergänzendes Verhandlungsangebot,
  • die Nutzung der technischen Möglichkeiten im Prozesskostenhilfeverfahren vor allem bei der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und
  • die Anpassung des arbeitsgerichtlichen Verfahrensrechts.

Der verabschiedete Beschluss kann hier und das verabschiedete Diskussionspapier hier abgerufen werden.

Mit den obigen Vorschlägen geht die Arbeitsgerichtsbarkeit konsequent auf dem Weg weiter, den sie seit der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs am
1. Januar 2018 und der Einführung der elektronischen Akte (in der baden-württembergischen Arbeitsgerichtsbarkeit seit April 2019) beschritten hat. Die Digitalisierung soll dazu genutzt werden, den Zugang zum Recht weiter zu erleichtern und das arbeitsgerichtliche Verfahren moderner zu gestalten.

Die Konferenz hat zwei Lösungsvorschläge, die im erwähnten Diskussionspapier der Ziviljustiz angesprochen werden, für den Arbeitsgerichtsprozess nicht aufgegriffen. Hierzu gehören zum einen die Einführung eines reinen Onlineverfahrens und zum anderen Vorgaben zu einem strukturierten Parteivorbringen.

2.   Arbeitsgerichtliche Massenverfahren

Die Justizministerkonferenz hat im November 2021 beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die sich u.a. mit der Frage befassen soll, auf welche Weise in arbeitsgerichtlichen Massenverfahren bei gleichgelagerten Rechtsfragen eine schnelle Herbeiführung einer einheitlichen Rechtsprechung erreicht werden kann.

Die Konferenz hat sich hierzu dafür ausgesprochen, jedenfalls über die bisherigen Regelungen der §§ 148, 149 ZPO hinaus für das arbeitsgerichtliche Verfahren weitergehende Aussetzungsmöglichkeiten im Falle der Anhängigkeit von gleichgelagerten Verfahren zu schaffen. An der Diskussion über die sonstigen Möglichkeiten zur schnellen Klärung von Rechtsfragen wird sich die Konferenz beteiligen. Der verabschiedete Beschluss kann hier abgerufen werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Mediensprecher des Landesarbeitsgerichtes, Ulrich Hensinger (0711/6685-405,
E-Mail: Pressestelle@lag.justiz.bwl.de).

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