Neue Arbeitsgerichtsbezirke im Süden von Baden-Württemberg

Datum: 09.03.2018

Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen vom 24. Oktober 2017 (GBl. 560) hat der Landesgesetzgeber mit Wirkung vom 1. Januar 2018 eine Neuordnung der Arbeitsgerichtsbezirke im Süden von Baden-Württemberg beschlossen. Hiernach ist ein neues Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen mit auswärtigen Kammern in Radolfzell gebildet worden. Das bisherige Arbeitsgericht Lörrach wurde als rechtliche Einheit aufgelöst, bleibt aber als Standort erhalten. Die in Lörrach ansässigen Kammern wurden dem Arbeitsgericht Freiburg als auswärtige Kammern zugeordnet. 

Mit dieser Gebietsreform hat der Landesgesetzgeber einen langjährig gehegten Wunsch der Arbeitsgerichtsbarkeit erfüllt. Der bisherige Zuschnitt der Gerichtsbezirke im Süden von Baden-Württemberg war nicht mehr zeitgemäß. Die guten Verkehrsverbindungen zwischen Villingen-Schwenningen und Radolfzell einerseits und zwischen Freiburg und Lörrach anderseits legten es nahe, die Gerichtsbezirke neu zu ordnen. Durch diese Maßnahme wird der Austausch zwischen den Gerichtsstandorten verbessert, ohne dass die Bürgernähe der Arbeitsgerichte beeinträchtigt wird. Alle bisherigen Standorte der Arbeitsgerichtsbarkeit bleiben erhalten. 

Anlässlich eines Gerichtsbesuch beim neu gebildeten Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen am 9. März 2018 würdigte Justizminister Guido Wolf die positiven Aspekte der Gebietsreform. Er hob hervor, dass der neue Zuschnitt der Gerichtsbezirke bei allen Beteiligten auf große Zustimmung gestoßen sei.



Außerdem wird auf die Medienmitteilung des Ministeriums der Justiz und für Europa vom 9. März 2018 verwiesen:

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