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Datum: 08.10.2024
Aktenzeichen: 2 Ca 147/24
Urteil:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin immateriellen Schadensersatz in Höhe von 2.500,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 5. April 2024 zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Der Beklagte trägt 25 % der Kosten, die Klägerin trägt 75 % der Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Wert des Streitgegenstands der Entscheidung beträgt 15.111,00 EUR.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.