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Datum: 10.10.2024

Aktenzeichen: 7 Ca 440/24

Urteil:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.030,93 EUR brutto abzüglich gezahlter 252,14 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.05.2024 zu bezahlen.


2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche fristlose Kündigung vom 13.05.2024, mit Zugang 14.05.2024, nicht beendet wurde.


3. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 15.05.2024, mit Zugang 16.05.2024, nicht zum 30.09.2024 beendet wurde.


4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.


5. Die Beklagte trägt 42% und die Klägerin 58% der Kosten des Rechtsstreits.


6. Der Streitwert wird auf 20.731,23 EUR festgesetzt.


7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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