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Datum: 16.10.2024

Aktenzeichen: 3 Ca 159/24

Urteil:

1.  Die Beklagte wird verurteilt, 389,52 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 19.4.2024 an den Kläger zu zahlen.

2.  Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 

3.  Der Streitwert wird auf 389,52 Euro festgesetzt. 

4.  Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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