Datum: 15.05.2024

Aktenzeichen: 18 Ca 6561/23

U r t e i l

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Provision in Höhe von 84.120,75 EUR brutto nebst jährliche Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit 12.09.2024 zu bezahlen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Wert des Gegenstands der Entscheidung wird auf 84.120,75 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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