Geschäftsverteilung


Foto - Archivschrank mit Akten

Bei jedem Arbeitsgericht ist ein Präsidium gebildet, das aus dem Direktor bzw. Präsidenten des Arbeitsgerichts sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Zahl gewählter Richterinnen und Richter besteht. Das Präsidium bestimmt die Besetzung der Spruchkörper (Kammern), regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte.
 
Die Anordnungen des Präsidiums werden vor dem Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer getroffen. Die Einzelheiten der Geschäftsverteilung für das Arbeitsgericht Stuttgart ergeben sich aus dem folgenden Geschäftsverteilungsplan:

2024

Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 534 KB)

1. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 8 KB)

2. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 201 KB)

3. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 193 KB)

4. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 215 KB)

5. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 197 KB)

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