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Datum: 23.01.2025
Aktenzeichen: 30 Ga 48/24
Urteil
1. Der Antrag des Verfügungsklägers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
2. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf Euro 6.262,42 festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.