Datum: 24.01.2025

Aktenzeichen: 10 Ca 877/24

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 29. Juli 2024 zum 31. Oktober 2024 aufgelöst wurde.
2. Die Widerklage wird abgewiesen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Der Urteilsstreitwert wird auf 12.500,- Euro festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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