Zum Inhalt springen

Datum: 18.02.2025

Aktenzeichen: 11 Sa 30/24

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Kammern Lörrach, vom 13.09.2024 - 7 Ca 72/24 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.