Beim Landesarbeitsgericht ist ein Präsidium gebildet, das aus dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Zahl gewählter Richterinnen und Richter besteht. Das Präsidium bestimmt die Besetzung der Spruchkörper (Kammern), regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte. Die Anordnungen des Präsidiums werden vor dem Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer getroffen. Die Einzelheiten der Geschäftsverteilung ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan:
2023
Geschäftsverteilungsplan 2023 (PDF, 188 KB)
2022
Geschäftsverteilungsplan 2022 (PDF, 181 KB)
1. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2022 (PDF, 110 KB)
2. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2022 (PDF, 8 KB)
3. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2022 (PDF, 106 KB)
4. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2022 (PDF, 7 KB)
5. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2022 (PDF, 7 KB)
6. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2022 (PDF, 7 KB)
7. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2022 (PDF, 9 KB)
8. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2022 (PDF, 10 KB)