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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Landesarbeitsgerichts zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
18.02.2025 11 Sa 30/24

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Kammern Lörrach, vom 13.09.2024 - 7 Ca 72/24 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.

17.02.2025 9 Sa 51/24

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Offenburg - vom 17.09.2024 - 5 Ca 24/24 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 
2. Die Revision wird nicht zugelassen.

17.02.2025 9 TaBV 7/24

1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen - Kammern Radolfzell - vom 23.08.2024 - 8 BV 1/24 - wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

13.02.2025 12 Sa 28/24

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 15. März 2024 - Az. 8 Ca 292/23 - wird zurückgewiesen. 

2.  Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen. 

3.  Die Revision wird nicht zugelassen.

13.02.2025 12 Sa 10/24

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 1. Februar 2024 - Az. 8 Ca 51/23 - wird zurückgewiesen. 

2.  Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen. 

3.  Die Revision wird nicht zugelassen.

12.02.2025 21 TaBV 4/21

1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1/Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 28. April 2021- 3 BV 42/20 - wird auch  in Bezug auf Ziffer 2 der Entscheidungsformel - soweit das Verfahren insofern nicht bereits eingestellt ist - mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Zustimmungsersetzung auf die Umgruppierung von der Beschäftigungsgruppe II. in die Lohntätigkeitsgruppe I., Lohnstufe 3b) des Tarifvertrages über Gehälter, Löhne, Ausbildungsvergütungen und Sozialzulagen für die Arbeitnehmer/-innen und Auszubildenden des Einzelhandels in Baden-Württemberg vom 06. Juni 2024 bezieht. 
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.