In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Landesarbeitsgerichts zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.
Datum | Aktenzeichen | Tenor |
---|---|---|
18.02.2025 | 11 Sa 30/24 | 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Kammern Lörrach, vom 13.09.2024 - 7 Ca 72/24 - wird
zurückgewiesen. |
17.02.2025 | 9 Sa 51/24 | 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Offenburg - vom 17.09.2024 - 5 Ca 24/24 - wird auf
seine Kosten zurückgewiesen. |
17.02.2025 | 9 TaBV 7/24 | 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen - Kammern Radolfzell - vom
23.08.2024 - 8 BV 1/24 - wird zurückgewiesen. |
13.02.2025 | 12 Sa 28/24 | 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 15. März 2024 - Az. 8 Ca 292/23 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. |
13.02.2025 | 12 Sa 10/24 | 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 1. Februar 2024 - Az. 8 Ca 51/23 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. |
12.02.2025 | 21 TaBV 4/21 | 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1/Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 28. April 2021- 3 BV 42/20 -
wird auch in Bezug auf Ziffer 2 der Entscheidungsformel - soweit das Verfahren insofern nicht bereits eingestellt ist - mit der
Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Zustimmungsersetzung auf die Umgruppierung von der Beschäftigungsgruppe II. in die
Lohntätigkeitsgruppe I., Lohnstufe 3b) des Tarifvertrages über Gehälter, Löhne, Ausbildungsvergütungen und
Sozialzulagen für die Arbeitnehmer/-innen und Auszubildenden des Einzelhandels in Baden-Württemberg vom 06. Juni 2024
bezieht. |