Pressemitteilung vom 25.02.2010 des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg Prof. Dr. Johannes Peter Francken

Datum: 30.03.2010

Kurzbeschreibung: 

Pressemitteilung vom 25.02.2010
des Präsidenten
des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg
Prof. Dr. Johannes Peter Francken

1. Klageflut bei den neun Arbeitsgerichten in Baden-Württemberg. Es werden  vorübergehend weitere Richterstellen benötigt.

2. Beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg ist der starke Verfahrensanstieg noch nicht angekommen.


1. Arbeitsgerichte

Die Verfahrenseingänge sind bei den neun baden-württembergischen Arbeitsgerichten im Jahr 2009 um ca. 21 % gegenüber dem Jahr 2008 angestiegen. Im Jahr 2008 gingen 48.649 Verfahren in der ersten Instanz ein. Im Jahr 2009 waren es 58.952 Verfahren. Bei einem Auslaufen der Kurzarbeit, der Beschäftigungsbündnisse und der befristeten Arbeitsverträge ist mit ähnlich hohen Verfahrenseingängen in 2010 wie in 2009 zu rechnen. Das sich aus dem beigefügten Schaubild (Anlage) ergebende „7-Jahres-Hoch“ wird wie 1996 und 2003 auch 2010 wieder eintreten.

Da als Dauerbelastung pro Richter pro Jahr ca. 550 Verfahren bewältigt werden können, sind bei den derzeitigen Eingangszahlen (58.952 Verfahren) 107 Richterstellen in der erstinstanzlichen Rechtsprechung erforderlich. Dem gegenüber enthält der Staatshaushaltsplan 2010/2011 für die erste Instanz 83,5 R1-Richterstellen (davon 16 mit kw- [künftig wegfallend] Vermerk bis 31.12.2012) und 15 R2/R3-Richterstellen, die teilweise für die Gerichtsverwaltung benötigt werden. Damit stehen derzeit allenfalls insgesamt 93 Richterstellen für reine Rechtsprechungsaufgaben zur Verfügung, wovon nochmals 16 einen kw-Vermerk bis 31.12.2012 tragen. Es werden aber 107 Richterstellen benötigt, um auch weiterhin eine zügige Verfahrensabwicklung zu gewährleisten. Alles andere bringt Arbeitgeber und Arbeitnehmer insbesondere bei Bestandsschutzstreitigkeiten (Kündigung von Arbeitsverhältnissen, Befristungen) in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten. Das schadet dem Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist im Arbeitsrecht wirkungsvoller Rechtsschutz in angemessener Zeit erforderlich.


2. Landesarbeitsgericht

Beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg gingen im Jahr 2009 1.814 Berufungen (vor allem in Kündigungsschutz- und Zahlungsstreitigkeiten), 188 Beschwerden in Beschlussverfahren (insbesondere Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern) und 809 sonstige Beschwerden - also insgesamt 2.811 Rechtsmittel - ein. Im Jahr 2008 wurde mit 2.825 Verfahrenseingängen ein ähnliches Ergebnis geschrieben.

Aufgrund des Instanzenzuges wird sich der starke Verfahrensanstieg bei den neun Arbeitsgerichten erster Instanz erst mit einer gewissen Zeitverzögerung beim Landesarbeitsgericht bemerkbar machen, also wohl ab Mitte 2010. Eine höhere Zahl an streitigen Entscheidungen in erster Instanz wird zwangsläufig zu einer stärkeren Belastung in der zweiten Instanz führen.


Link öffnet neues Fenster Anlage zur PM vom 25.02.2010 (PDF, 68 KB)

        

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