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Datum: 03.06.2026
Aktenzeichen: 24 Ca 5664/25
1. Der Antrag aus der Klageerweiterung mit Schriftsatz vom 02.03.2026 wird vom Verfahren 24 Ca 5664/25 abgetrennt. Der abgetrennte
Antrag wird unter einem neuen Aktenzeichen geführt.
2. Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen wird im Hinblick auf den Klagantrag aus der Klageerweiterung mit Schriftsatz vom
02.03.2026 für unzulässig erklärt und an das Verwaltungsgericht Stuttgart verwiesen.