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Datum: 03.06.2026

Aktenzeichen: 16 Ca 1032/26

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien seit dem 01.06.2022 bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche, fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 11.09.2024 nicht aufgelöst ist.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Der Kläger/VViderbeklagte wird verurteilt, sämtlich in seinem Besitz befindlichen Daten der Beklagten/Widerklägerin, bestehend aus E-Mails nebst Anhängen, Konstruktionszeichnungen, weiteren 3D-Daten und Fotos sowie alle weiteren in seinem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen und/oder Geschäftsgeheimnissen, die ihm aus dem Arbeitsverhältnis bekannt geworden sind, unwiederbringlich zu löschen und zu vernichten. Dies gilt insbesondere für alle Daten in Zusammenhang mit dem Projekt „NISP / I5P3".
4. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
5. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 55 Prozent und die Beklagte zu 45 Prozent zu tragen.
6. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 20.900,00 EUR festgesetzt. 7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.