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Datum: 15.07.2026

Aktenzeichen: 29 Ca 8560/25

Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch fristlose, noch hilfsweise ordentliche Kündigung vom 18.11.2025 aufgelöst worden ist, sondern unverändert fortbesteht.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch Kündigungserklärung vom 01.12.2025 beendet worden ist, sondern unverändert fortbesteht.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Der Streitwert wird auf 11.250,00 Euro festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.