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Datum: 05.08.2026
Aktenzeichen: 14 Ca 7461/25
1) Der Beklagte wird verurteilt, die Provisionen, die dem Kläger für die Zeit vom
01.04.2025 bis 31.12.2025 zustehen, abzurechnen.
2) Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen Buchauszug für die in der Zeit vom
01.04.2025 bis 31.12.2025 erzielten Provisionen zu erteilen.
3) Klaganträge Nr. 1, 3 - 5, 7 und 8 sowie 13-16 werden abgewiesen.
4) Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
5) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 18.898,56 Euro festgesetzt.
6) Die Berufung wird nicht -extra- zugelassen.