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Datum: 05.08.2026

Aktenzeichen: 14 Ca 907/26

1) Die Klage wird abgewiesen.
2) Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 6.666.- Euro festgesetzt.
4) Die Berufung wird nicht -extra- zugelassen