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Datum: 05.08.2026

Aktenzeichen: 20 Ca 159/26

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 87 % und die Beklagte 13 % zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 3.477,10 € festgesetzt.
4. Soweit die Berufung nicht bereits durch Gesetz statthaft ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.