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Datum: 19.02.2026
Aktenzeichen: 22 Ca 7668/25
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 22.10.2025 nicht
beendet wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu
unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Staplerfahrer weiter zu beschäftigen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4. Der Streitwert wird auf 11.320, - € festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.