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Datum: 19.02.2026

Aktenzeichen: 28 Ca 5081/25

Urteil:

1.            Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 26.935,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 05.02.2025 zu zahlen.

2.            Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.            Der Streitwert wird auf 26.935,00 EUR festgesetzt.

4.            Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.