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Datum: 05.03.2025

Aktenzeichen: 29 Ca 5420/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger die Tantieme in Höhe von 7.000,00 Euro brutto - abzüglich bereits geleisteter 1.652,01 Euro netto - ordnungsgemäß abzurechnen und den sich hieraus ergebenden Nettobetrag nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2024 zu bezahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 5.347,99 Euro festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.