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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Datum Aktenzeichen Tenor
 
16.10.2024 3 Ca 162/24

Urteil:

1. Die Beklagte wird verurteilt, 519,44 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 19.4.2024 an den Kläger zu zahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 519,44 Euro festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 
16.10.2024 3 Ca 161/24

Urteil:

1. Die Beklagte wird verurteilt, 500,85 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 19.4.2024 an den Kläger zu zahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 500,85 Euro festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 
16.10.2024 3 Ca 160/24

Urteil:

1. Die Beklagte wird verurteilt, 611,78 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 19.4.2024 an den Kläger zu zahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 611,78 Euro festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 
16.10.2024 3 Ca 159/24

Urteil:

1.  Die Beklagte wird verurteilt, 389,52 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 19.4.2024 an den Kläger zu zahlen.

2.  Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 

3.  Der Streitwert wird auf 389,52 Euro festgesetzt. 

4.  Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 
16.10.2024 3 Ca 158/24

Urteil:

1. Die Beklagte wird verurteilt, 499,55 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 19.4.2024 an den Kläger zu zahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 499,55 Euro festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 
10.10.2024 7 Ca 440/24

Urteil:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.030,93 EUR brutto abzüglich gezahlter 252,14 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.05.2024 zu bezahlen.


2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche fristlose Kündigung vom 13.05.2024, mit Zugang 14.05.2024, nicht beendet wurde.


3. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 15.05.2024, mit Zugang 16.05.2024, nicht zum 30.09.2024 beendet wurde.


4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.


5. Die Beklagte trägt 42% und die Klägerin 58% der Kosten des Rechtsstreits.


6. Der Streitwert wird auf 20.731,23 EUR festgesetzt.


7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 
09.10.2024 4 Ca 301/24

Urteil:

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 28.06.2024 nicht aufgelöst worden ist.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 9.627,60 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 
08.10.2024 2 Ca 147/24

Urteil:

1.    Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin immateriellen Schadensersatz in Höhe von 2.500,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 5. April 2024 zu bezahlen.

2.    Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.    Der Beklagte trägt 25 % der Kosten, die Klägerin trägt 75 % der Kosten des Rechtsstreits.

4.    Der Wert des Streitgegenstands der Entscheidung beträgt 15.111,00 EUR.

5.    Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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