Gesetzliche Grundlagen

Bild zeigt das Zusammenspiel von eJustice und eGovernment
Bild zeigt das Zusammenspiel von eJustice und eGovernment

Die Digitalisierung der Justiz ist eng mit der Digitalisierung der Verwaltung verknüpft. Sie finden daher im Folgenden Gesetze und Verordnungen, die sowohl den Bereich eJustice als auch den Bereich eGovernment abdecken.

In zeitlicher Hinsicht konnte eine weitgehende Harmonisierung beider Regelungsfelder erreicht werden: Der 1. Januar 2018 bildete (pauschal formuliert) den Startschuss für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation in der Justiz und der Verwaltung.

eJustice

Grundsätzlich bildet das Gesetz zu Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 10. Oktober 2013 das gesetzgeberische Herzstück von „eJustice“. Es enthält Regelungen für den verbindlichen elektronischen Rechtsverkehr mit der Zivilgerichts-, der Verwaltungs‑, der Arbeits-, der Finanz- und der Sozialgerichtsbarkeit. Erweitert werden diese Regelungen durch das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017. Damit ist auch die Strafjustiz (Strafgerichte und Staatsanwaltschaften) vom elektronischen Rechtsverkehr erfasst und alle Gerichte und Strafverfolgungsbehörden werden zur elektronischen Aktenführung verpflichtet.

eGovernment

Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Landes Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2015 enthält u.a. zentrale Regelungen zur Digitalisierung der Abläufe in den Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden. Es bildet das Pendant zum bundesgesetzlichen „eGovernment-Gesetz" vom 25. Juli 2013, das sich an die Bundesbehörden richtet.

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