Der einfachste Weg zur Einrichtung eines beBPos für Behörden mit Sitz in Baden-Württemberg ist, sich über das Serviceportal des Landes www.service-bw.de ein Behördenkonto einzurichten und dieses mit der beBPo-Funktion freischalten zu lassen. Weitere Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite www.service-bw.de/beBPo.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass die Behörde oder sonstige juristische Person des öffentlichen Rechts sich selbst ein beBPo anlegt. Wie das geht, ist hier https://egvp.justiz.de/behoerdenpostfach/Einrichtung_beBPos/index.php beschrieben. Wichtig ist, dass das beBPo durch die sog. beBPo-Prüfstelle (vgl. § 7 ERVV) des jeweiligen Bundeslandes, in dem die Behörde oder sonstige juristische Person des öffentlichen Rechts ihren Sitz hat, freigeschaltet werden muss. In Baden-Württemberg ist die beBPO-Prüfstelle bei der IT-Baden-Württemberg (BITBW) angesiedelt. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf www.bitbw.de.