Mein Justizpostfach (MJP)

Am 12.10.2023 ist das "Mein Justizpostfach" (MJP) für Bürgerinnen und Bürger im Pilotbetrieb gestartet. Das MJP ermöglicht als Postfach- und Versanddienst des Nutzerkontos Bund gemäß § 13 ERVV die elektronische Kommunikation mit der Justiz sowie mit Behörden, Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern. 

Es ist als Browseranwendung unter https://mein-justizpostfach.bund.de/ erreichbar und steht kostenlos zur Verfügung. 

Bei der Anlage eines MJP müssen sich die Nutzer mit der BundID identifizieren. Die BundID muss unter Verwendung der Online-Funktion des Personalausweises (eID) eingerichtet worden sein. 

Das MJP wird langfristig in die BundID integriert. Bis zur Integration steht es als eigenständige Webanwendung zur Verfügung.

Mit dem MJP können wirksam Nachrichten an die Justiz (wie etwa Klageerhebungen und weitere Schriftsätze), an Behörden sowie an Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater versendet werden. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Erforderlich bleibt in der Regel weiter eine einfache Signatur durch Angabe des vollen Namens am Ende des Schriftsatzes.

Um eine Adressierung der MJP-Nutzer zu ermöglichen, werden Name und Anschrift des MJP-Nutzers übernommen und im ERV-Verzeichnisdienst (SAFE-public) gespeichert. Diese Daten der MJP-Nutzer werden nicht im Internet veröffentlicht.

Es ist nicht möglich, zusätzliche Daten des Nutzers, wie etwa die Berufsträgereigenschaft, im ERV-Verzeichnisdienst zu ergänzen.

Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie Behörden, die ein beBPo eingerichtet haben, können diese Daten der MJP-Nutzer zum Zwecke der Adressierung einsehen. Sie können die MJP-Nutzer über die Angaben im SAFE-Verzeichnisdienst eindeutig identifizieren. So ist sichergestellt, dass der Bürger, der ein MJP eingerichtet hat, auch elektronische Rückantworten erhalten kann und die elektronische Post den richtigen Adressaten erreicht.

In einer weiteren Ausbaustufe werden auch Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater nach einer sicheren Anmeldung an ihren besonderen Postfächern (beA, beN, beSt) die MJP-Nutzer adressieren können.

Für weitere Personen wie andere MJP-Nutzer oder auch eBO-Inhaber sind die Daten jedoch nicht zugänglich.


Die MJP-Nachrichten sind Ende-zu-Ende verschlüsselt. Im Rahmen der Postfacheinrichtung wird ein Verschlüsselungszertifikat mit PIN erstellt, das der MJP-Nutzer in seinem Machtbereich sichert und beim Empfang von Nachrichten für die Entschlüsselung nutzt.

Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Inhalt der Nachrichten ausschließlich vom MJP-Nutzer zur Kenntnis genommen werden kann. 

Mein Justizpostfach wurde für die digitale, rechtssichere und kostenfreie Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern (als Gelegenheitsnutzer) mit der Justiz sowie Anwälten, Notaren, Steuerberatern und Behörden entwickelt. Das Postfach kann nur mit einer personengebundenen BundID genutzt werden, wobei der Nutzer immer mit seiner privaten Anschrift im SAFE-Verzeichnisdienst erfasst ist. Im Gegensatz zu den kostenpflichtigen sog. eBO-Produkten (elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach) diverser Hersteller ist das MJP nicht auf die Anforderungen von professionellen Verfahrensbeteiligten im elektronischen Rechtsverkehr (eRV) ausgerichtet. Deshalb kann z.B. die Angabe der Berufsträgereigenschaft nicht nachträglich ergänzt werden. Gleichwohl können berufsbezogene Nachrichten grundsätzlich über MJP versendet werden. Für eine Rückantwort kann der Absender allerdings nur mit seiner privaten Anschrift im SAFE-Verzeichnisdienst gefunden werden.

Für die MJP-Nutzer ist ein Anwendersupport eingerichtet worden, der unter https://id.bund.de/de/contact erreichbar ist.

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