Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) stellt eine eigene elektronische Kommunikationsinfrastruktur für die
doppelt-verschlüsselte Übertragung von einzelnen Dokumenten, ganzen Akten oder auch nur Fachdaten zwischen authentifizierten
Teilnehmern dar. In der Justiz ist diese Technik bereits seit 2004 im Einsatz. Inzwischen sind die sicheren Übermittlungswege (z.B.
beA, beN, beSt, beBPo, eBO) angeschlossen.
Ausführliche Informationen zu EGVP finden Sie unter https://egvp.justiz.de/