Sie wollen einen Rechtsbehelf oder einen sonstigen Schriftsatz bei der Justiz elektronisch einlegen? In drei Schritten kommen Sie zum Ziel:
- Ihr Schriftsatz: Wandeln Sie diesen in ein PDF-Dokument. Empfehlungen hinsichtlich des PDF-Formates finden sie hier.
- Ihr Übermittlungsweg: Für die Anwaltschaft stellt das von der Bundesrechtsanwaltskammer eingerichtete besondere elektronische
Anwaltspostfach den Premiumweg für den elektronischen Rechtsverkehr dar. Eine gewöhnliche E-Mail ist
unzulässig!
- Ihre Signatur: Achtung! Bei einer prozessualen Übersendung von Dokumenten mit dem beA durch die Rechtsanwältin/den Rechtsanwalt selbst bedarf es bei Gerichten und Staatsanwaltschaften keiner qualifizierten elektronischen Signatur mehr (vgl. §§ 130a ZPO, 46c ArbGG, 65a SGG, 55a VwGO, 52a FGO, 32a StPO). Auch bei der Übersendung von Dokumenten an Strafverfolgungs- oder Bußgeldbehörden durch die Rechtsanwältin/den Rechtsanwalt selbst ist bei Nutzung des beA seit dem 1. Januar 2019 keine qualifizierte elektronische Signatur mehr erforderlich (vgl. § 32a StPO bzw. § 110c OWiG i.V.m. § 32a StPO).