Datum: 23.04.2024

Aktenzeichen: 7 BV 2/24

Beschluss:

1. Prof. Dr. S. wird zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle bestellt, deren Regelungsgegenstand in der Schaffung einer Betriebsvereinbarung zur physischen und psychischen Gefährdungsbeurteilung im Sinne des § 5 ArbSchG i. V. m. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG oder in der Herbeiführung einer entsprechenden Regelung durch Spruch der Einigungsstelle für den Betrieb der Beteiligten Ziffer 2 besteht.


2. Die Zahl der Beisitzer wird für jede Seite auf drei festgesetzt.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.