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Datum: 23.04.2024
Aktenzeichen: 7 BV 2/24
Beschluss:
1. Prof. Dr. S. wird zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle bestellt, deren Regelungsgegenstand in der Schaffung einer Betriebsvereinbarung zur physischen und psychischen Gefährdungsbeurteilung im Sinne des § 5 ArbSchG i. V. m. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG oder in der Herbeiführung einer entsprechenden Regelung durch Spruch der Einigungsstelle für den Betrieb der Beteiligten Ziffer 2 besteht.
2. Die Zahl der Beisitzer wird für jede Seite auf drei festgesetzt.