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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
05.03.2026 7 Ca 394/25

Urteil:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die schriftliche ordentliche Kündigung vom 29.09.2025 nicht zum 31.03.2026 enden wird.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien auch nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 20.11.2025 nicht zum 30.06.2026 enden wird.

3. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zur rechtskräftigen Beendigung, des vorliegenden Rechtsstreits zu den bisherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen als Arbeitnehmerin weiter zu beschäftigen.

4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

5. Der Streitwert wird auf 27.300,- Euro festgesetzt.

05.03.2026 7 Ca 437/25

Urteil:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die schriftliche fristlose Kündigung der Beklagten vom 16.10.2025 nicht beendet wurde.

2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche fristlose Kündigung vom 14.11.2025 nicht aufgelöst worden ist, sondern bis zum 31.12.2025 fortbestand.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 18.709,09 brutto abzügl. EUR 1.723,65 netto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 05.11.2025 zu zahlen.

4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 5. Der Streitwert wird auf 27.485,44 Euro festgesetzt.

25.02.2026 8 Ca 181/25

Urteil:

1. Das Versäumnisurteil vom 29.10.2025 bleibt aufrechterhalten.

2. Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtstreits zu tragen.

25.02.2026 8 Ca 315/25

Urteil:

1. Die Klage wird abgewiesen. 

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen. 

3. Der Wert des Streitgegenstandes der Entscheidung beträgt 4.300 EUR. 

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

24.02.2026 6 Ca 186/25

Urteil:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 07.07.2025 nicht aufgelöst ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Serviceleiter weiter zu beschäftigen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 13.351,68 € festgesetzt.

5. Soweit die Berufung nicht bereits gesetzlich zugelassen ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.