Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
21.03.2024 7 Ca 126/23

Urteil:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die schriftliche Kündigung vom 17.04.2023 nicht mit Ablauf des 17.04.2023 aufgelöst wurde.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die schriftliche Kündigung vom 26.04.2023 nicht mit  Ablauf des 26.04.2023 aufgelöst wurde.

3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den Ablauf des 17.04.2023 und des 26.04.2023 hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als Meister für Zukunftsprojekte B. weiter zu beschäftigen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie auf Verhalten und Leistung erstreckt.

5. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

6. Der Streitwert wird auf 29.899,65 Euro festgesetzt.

19.03.2024 6 Ca 151/23

Urteil:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 10.054,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 

501,30 € seit dem 31.01.2022 

1.002,60 € seit dem 28.02.2022 

1.503,90 € seit dem 31.03.2022 

2.005,20 € seit dem 30.04.2022 

2.506,50 € seit dem 31.05.2022 

3.007,80 € seit dem 30.06.2022 

3.509,10 € seit dem 31.07.2022 

4.010,40 € seit dem 31.08.2022 

4.511,70 € seit dem 30.09.2022 

5.013,00 € seit dem 31.10.2022 

5.514,30 € seit dem 30.11.2022 

6.015,60 € seit dem 31.12.2022 

6.688,83 € seit dem 31.01.2023 

7.362,06 € seit dem 28.02.2023 

8.035,29 € seit dem 31.03.2023 

8.708,52 € seit dem 30.04.2023 

9.381,75 € seit dem 31.05.2023 

10.054,98 € seit dem 30.06.2023 

zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger statt der von der Beklagten anerkannten Invalidenrente in Höhe von 1.990,37 € eine monatliche Invalidenrente in Höhe von mindestens 2.491,67 € zu zahlen.

3. Es wird weiter festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die dem Kläger zu zahlende monatliche Invalidenrente in Höhe von 2.663,60 € jährlich - jeweils beginnend mit der Januarzahlung - um den zum vorhergehenden 31. Dezember amtlich ermittelten jährlichen Inflationssatz (auf der Grundlage des Verbraucherpreisindexes für Deutschland) zu erhöhen.

4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 34.285,26 € festgesetzt.

6. Soweit die Berufung nicht bereits gesetzlich zugelassen ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.

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