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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
12.03.2026 7 Ca 446/25

Urteil:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 10.227,48 Euro festgesetzt.

11.03.2026 8 Ca 368/25

Urteil:

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 10.12.2025 nicht aufgelöst wird.

2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin zu den bisherigen Bedingungen über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtstreits als Group Leader Analytical Laboratories weiter zu beschäftigen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen.

4. Der Wert des Streitgegenstandes der Entscheidung beträgt 32.825 EUR.

05.03.2026 7 Ca 418/25

Urteil:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.770,00 € brutto abzüglich 1.600,00 € netto nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.04.2025 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.277,50 € brutto nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.05.2025 zu bezahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.335,00 € brutto abzgl 500,- EUR netto nebst Zinsen L H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.06.2025 zu bezahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Urlaubsabgeltung in Höhe von 1.368,79 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.06.2025 zu zahlen.

5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

6. Die Beklagte trägt 65 % und der Kläger 35 % der Kosten des Rechtsstreits.

7. Der Streitwert wird auf 12.021,54 Euro festgesetzt.

05.03.2026 7 BV 11/25

Beschluss:

Der Antrag wird zurückgewiesen.

05.03.2026 7 Ca 394/25

Urteil:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die schriftliche ordentliche Kündigung vom 29.09.2025 nicht zum 31.03.2026 enden wird.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien auch nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 20.11.2025 nicht zum 30.06.2026 enden wird.

3. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zur rechtskräftigen Beendigung, des vorliegenden Rechtsstreits zu den bisherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen als Arbeitnehmerin weiter zu beschäftigen.

4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

5. Der Streitwert wird auf 27.300,- Euro festgesetzt.

05.03.2026 7 Ca 437/25

Urteil:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die schriftliche fristlose Kündigung der Beklagten vom 16.10.2025 nicht beendet wurde.

2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche fristlose Kündigung vom 14.11.2025 nicht aufgelöst worden ist, sondern bis zum 31.12.2025 fortbestand.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 18.709,09 brutto abzügl. EUR 1.723,65 netto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 05.11.2025 zu zahlen.

4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 5. Der Streitwert wird auf 27.485,44 Euro festgesetzt.