Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
25.09.2024 4 Ga 1/24

1. Der Verfügungsbeklagten wird - unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000 für den Fall der Zuwiderhandlung - aufgegeben, es bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Anspruch der Klägerin auf Neubescheidung der Bewerbung um die Stelle als Fachkraft Vertriebsmanagement Firmenkunden am Standort AOK Die Gesundheitskasse Schwarzwald-Baar-Heuberg zu unterlassen, diese Stelle anderweitig endgültig zu besetzen.
2. Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 3.000 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

24.09.2024 6 Ca 2/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Kalendermonat November 2023 2.887,96 € brutto abzüglich bereits erhaltenem Krankengeld i.H.v. 1.021,35 € netto nebst Zinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 02.12.2023 zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Kalendermonat Dezember 2023 3.176,80 € brutto abzüglich bereits erhaltenem Krankengeld i.H.v. 1.838,43 € netto nebst Zinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 02.01.2024 zu bezahlen. 
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Kalendermonat Januar 2024 2.310,40 € brutto abzüglich bereits erhaltenem Krankengeld i.H.v. 1.561,24 € netto nebst Zinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 02.02.2024 zu bezahlen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Kalendermonat Februar 2024 1.588,40 € brutto abzüglich bereits erhaltenem Krankengeld i.H.v. 1.086,08 € netto nebst Zinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 04.03.2024 zu bezahlen.
5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Kalendermonat März 2024 1.010,80 € brutto abzüglich bereits erhaltenem Krankengeld i.H.v. 869,04 € netto netto nebst Zinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 02.04.2024 zu bezahlen.
6. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Kalendermonat April 2024 2.021,60 € brutto abzüglich bereits erhaltenem Krankengeld i.H.v. 1.448,40 € netto nebst Zinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 02.05.2024 zu bezahlen.
7. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
8. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
9. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.460,26 € festgesetzt.
10. Soweit die Berufung nicht bereits gesetzlich zugelassen ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.

24.09.2024 6 Ca 145/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.749,00 EUR festgesetzt.
4. Soweit die Berufung nicht bereits gesetzlich zugelassen ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.

24.09.2024 6 Ca 117/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 24.04.2024 nicht aufgelöst ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 42,86 % und die Beklagte 57,14 %.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 26.600,00 EUR festgesetzt.
6. Soweit die Berufung nicht bereits gesetzlich zugelassen ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.

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