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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
20.02.2025 7 Ca 405/24

Urteil:

1. Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 12.265,- EUR brutto abzüglich von der Audi BKK für die Zeit vom 07.05.2024 bis 16.06.2024 bezahlten Krankengeldes
in Höhe von 4.939,20 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2024 zu bezahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt den Kläger als Senior Consultant zu beschäftigen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Der Kläger trägt 75% und die Beklagte 25% der Kosten des Rechtsstreits.

5. Der Streitwert wird auf 55.139,10 Euro festgesetzt.

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

20.02.2025 7 Ca 460/24

Urteil:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 10.500,- Euro festgesetzt.

19.02.2025 4 Ca 583/24

Urteil:

1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Sales Representative in der Betriebsstätte M. mit Erfüllungsort D. zu beschäftigen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 3.886,19 EUR festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.



19.02.2025 4 Ca 24/25

Urteil:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 1.918,42 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird gesondert zugelassen.



 

12.02.2025 3 Ca 462/24

Urteil

1.    Es wird festgestellt, dass sich die Klägerin über den Zeitraum vom 31.10.2023 bis 30.10.2025 in Elternzeit befindet.

2.    Die Beklagte wird verurteilt, dem Antrag der Klägerin vom 05.09.2024 auf Reduzierung der vertraglichen Arbeitszeit um 50 % von derzeit 40,0 Stunden in der Woche auf somit 20,0 Stunden in der Woche sowie der Verteilung der reduzierten Arbeitszeit entsprechend den Wünschen der Klägerin auf den Zeitraum von 3 Tagen halbtags (jeweils 4 Stunden) und an einem Tag Vollzeit (8 Stunden) mit Wirkung ab dem 30.10.2024 bis zum Ende der Elternzeit zuzustimmen.

3.    Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.    Der Streitwert wird auf 6.223,58 Euro festgesetzt.

5.    Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

12.02.2025 8 BVGa 1/25

Beschluss:

Die Anträge der Beteiligten 1 vom 27.01.2025 werden abgewiesen.