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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
20.08.2026 5 Ca 105/26

Urteil:

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten, ausgesprochen mit auf den 13.02.2026 datiertem Schreiben, nicht aufgelöst worden ist.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 30.284,67 Euro festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

20.08.2026 5 Ca 92/26

Urteil:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.402,92 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16. Januar 2026 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15.402,92 Euro festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.



 

12.08.2026 8 BV 2/26

Beschluss:

1.  Die Anträge d. Bet. 1 werden zurückgewiesen.

2.  Die Bet. 1 wird verpflichtet, die Versetzung der Arbeitnehmerin Frau B. S. in der Filiale in K. (3314) von der Position Verkäuferin/VCOM in der Damenabteilung (VCOM SRA) zur Abteilungsleiterin der Kinderabteilung aufzuheben.

3.  Für jeden Tag der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung gemäß Ziffer 2 wird der Bet. 1 ein Ordnungsgeld von 250,- EUR angedroht.

4.  Im Übrigen werden die Anträge d. Bet. 2 zurückgewiesen.

12.08.2026 8 BV 11/25

Beschluss:

1. Die Anträge d. Bet. 1 werden zurückgewiesen.

2. Die Anträge d. Bet. 2 werden zurückgewiesen.

12.08.2026 8 Ca 120/26

Urteil:

1.  Die Klage wird abgewiesen.

2.  Der Kläger trägt die Kosten des Rechtstreits.

3.  Der Wert des Streitgegenstandes der Entscheidung beträgt 12.000 EUR.

23.07.2026 5 Ca 98/26

Urteil:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 04.02.2026 nicht aufgelöst worden ist.

 

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien auch nicht durch die hilfsweise ordentliche Kündigung vom 04.02.2026 zum 31.05.2026 aufgelöst wird.

 

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

4. Der Kläger trägt 68% der Kosten des Rechtsstreits, die Beklagte trägt 32% der Kosten des Rechtsstreits.

 

5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 8.655,00 Euro festgesetzt.

 

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.