Kammern Radolfzell

Die auswärtigen Kammern Radolfzell des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen üben die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen im Landkreis Konstanz in erster Instanz aus. Der Sitz der auswärtigen Kammern befindet sich in Radolfzell. Die Zuständigkeit der Kammern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.

Die auswärtigen Kammern des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen sind im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit als Eingangsinstanz zuständig für alle Klagen und Anträge, für die nach dem Arbeitsgerichtsgesetz der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens.


Örtliche Verwaltungsleiterin:

Gerichtsoberinspektorin Ulrike Harder

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