Besuch von Verhandlungen

Bild zeigt einen Blick in den Sitzungssaal des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen

Öffentlichkeit der Verhandlung

Die Verhandlungen des Arbeitsgerichts sind grundsätzlich öffentlich (§ 169 GVG ) und können ohne Voranmeldung besucht werden.

Besuchergruppen

Für Besuchergruppen mit mehr als 10 Personen wird aus organisatorischen Gründen eine Voranmeldung erbeten (für Besuche in Villingen-Schwenningen 07721 8409-0 oder poststelle@arbgvillingen-schwenningen.justiz.bwl.de; für Besuche in Radofzell 07732 983-200 oder radolfzell@arbgvillingen-schwenningen.justiz.bwl.de).

Gruppen mit spezifischen Interessen (z.B. Schulklassen oder Betriebsratsschulungen) kann bei frühzeitiger Kontaktaufnahme bei der Suche nach "interessanten" Verhandlungen geholfen werden. 

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