Bitte rufen Sie montags bis freitags von 9:00 bis 11:00 Uhr unter der Telefonnummer 07732 983-200 an. Dort wird man sich Ihrem Anliegen widmen und mit Ihnen ggf. einen Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbaren.
Sollten Sie das Gericht ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich aufsuchen, müssen Sie unter Umständen mit einer
längeren Wartezeit oder der Vereinbarung eines weiteren Termins rechnen.
Beachten Sie bitte, dass in den Räumen der Rechtsantragstelle die Pflicht besteht, wegen der
beschränkten Raumverhältnisse eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil (DIN EN 149_2001) zu tragen.
Weitere Informationen zur Rechtsantragstelle finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Rechtsantragstelle keine Rechtsberatung vornimmt, sie gibt lediglich allgemein
gehaltene Hinweise und nimmt Ihre Anträge zur Protokoll.
Im Übrigen steht für verschiedene Themenbereiche auch das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur
Verfügung.