zu Fuß: (ca. 5 Minuten)
Vom Busbahnhof führt eine Fußgängerbrücke (die sogenannte „Schneckenbrücke“) über die Bahngleise. Den Weg geradeaus weitergehen. Durch den Durchgang des Landratsamtes durchgehen. An der KFZ-Zulassungsstelle und der Landeszentralbank vorbeigehen. Das Arbeitsgericht befindet sich im Dachgeschoss des dem Landratsamt gegenüberliegenden Gebäudes.
mit dem Auto:
Am Busbahnhof rechts in die Schwenninger Straße einbiegen und diese entlang fahren. An der ersten Ampel (links steht das Gebäude der AOK) weiter geradeaus, die erste Einfahrt rechts abbiegen.
Von der A81 Stuttgart-Singen, Anschlussstelle Villingen-Schwenningen: Den Wegweisern Richtung Villingen folgen. Nach dem Ortseingangsschild Villingen links abbiegen Richtung Villingen-Süd (Außenring), der Straße folgen. Nach einem Kilometer links abbiegen Richtung „Offenburg - Donaueschingen - Landratsamt“ . Nach ca. 500 Metern links abbiegen beim Hinweisschild „Arbeitsgericht“/“Landratsamt“.
Hinweis: Man kann sich an den Hinweisschildern des Landratsamtes orientieren, da sich das Gebäude des Arbeitsgerichts gegenüber dem Landratsamt befindet. Die Räumlichkeiten des Arbeitsgerichts befinden sich im Dachgeschoss.
Zugang/Parken für Menschen mit Behinderung
Es besteht ein behindertengerechter Zugang zu allen öffentlichen Räumen sowie besondere Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung unmittelbar am Gebäude.