Die Rechtsantragstelle ist wie folgt geöffnet:
Dienstag und Freitag von 8:30 bis 11:00 Uhr
Unter Umständen muss mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden.
In dringenden Fällen, insbesondere bei drohendem Fristablauf (z. B. unmittelbar bevorstehender Ablauf der 3-Wochen Frist nach Zugang einer Kündigung), rufen Sie uns bitte umgehend unter der Rufnummer 07721 8409-0 an. Sie erreichen uns Montag bis Freitag jeweils von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13:00 bis 15:30 Uhr.
Weitere Informationen zur Rechtsantragstelle finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Rechtsantragstelle keine Rechtsberatung vornimmt, sie gibt lediglich allgemein
gehaltene Hinweise und nimmt Ihre Anträge zu Protokoll.
Im Übrigen steht für verschiedene Themenbereiche auch das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur
Verfügung.