Die auswärtigen Kammern des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen in Radolfzell verfügen über eine Gerichtsbibliothek. Sie umfasst – auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten – Entscheidungssammlungen, Zeitschriften und Fachbücher vorwiegend zum Arbeitsrecht. Es wird eine Tarifvertragssammlung – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – geführt.
Die Nutzung der Gerichtsbibliothek ist ausschließlich den Richter/innen und Rechtspfleger/innen des
Arbeitsgerichts vorbehalten. Eine Nutzung durch externe Besucher ist nach Absprache mit der Verwaltung möglich.
Die auswärtigen Kammern des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen erteilen keine Tarifauskünfte. Arbeitgeber
und Arbeitnehmer, die Mitglied eines Arbeitgeberverbandes oder einer Gewerkschaft sind, erhalten den einschlägigen Tarifvertrag von
ihrem Verband. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung maßgebend
ist, können den einschlägigen Tarifvertrag von einer der Tarifparteien gegen Erstattung der Selbstkosten anfordern. Ein
Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge ist vom Bundesministerium für Arbeit und
Soziales in das Internet eingestellt (www.bmas.bund.de). Im Übrigen können verschiedene Tarifverträge auch von den
Homepages der Verbände oder anderer Stellen abgerufen werden (z.B. www.bw.igm.de, www.ig-zeitarbeit.de und www.rechtsrat.ws).