Datum: 24.04.2024

Aktenzeichen: 8 Ca 111/24

Urteil:

1. Die Beklagte wird verurteilt, die dem Kläger mit Schreiben vom 09.10.2023 erteilte Abmahnung bezüglich falscher Einträge in den Tagesberichten (Anlage K3) zurückzunehmen und aus der Personalakte alle damit im Zusammenhang stehenden Schreiben zu entfernen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen beide Parteien zur Hälfte.

4. Der Wert des Streitgegenstandes der Entscheidung beträgt 5.320,00 €.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.