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Datum: 14.01.2025
Aktenzeichen: 4 Ca 296/24
Urteil:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 26.06.2024 nicht aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 11.06.2024, mit welcher dem Kläger vorgeworfen wird, im Dezember 2023 eine Prüfvorschrift für die Kalibration elektrischer Schrauber ohne Freigabe durch Dr. G. K.veröffentlicht zu haben, zurückzunehmen und aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, die weitere Abmahnung vom 11.06.2024, mit welcher dem Kläger vorgeworfen wird, am 15.05.2024 eine technische Falschaussage gegenüber dem Kunden R. gemacht zu haben, zurückzunehmen und aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, die weitere Abmahnung vom 11.06.2024, mit welcher dem Kläger vorgeworfen wird, am 15.05.2024 gegen interne Anweisungen zur Kommunikation mit Kunden bezüglich Projekten verstoßen zu haben, zurückzunehmen und aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
5. Die Beklagte wird verurteilt, die weitere Abmahnung vom 11.06.2024, mit welcher dem Kläger vorgeworfen wird, am 15.05.2024 eine für die interne Kommunikation bestimmte EMail (Kunde R.) an einen Kunden weitergeleitet zu haben, zurückzunehmen und aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
6. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 12.06.2024, mit welcher dem Kläger vorgeworfen wird, es am 12.06.2024 versäumt zu haben, die Beklagte rechtzeitig über sein Fernbleiben von der Arbeit zu informieren, zurückzunehmen und aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
7. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 01.07.2024, mit welcher .dem Kläger vorgeworfen wird, keine weiteren Maßnahmen ergriffen zu haben, um das Anliegen eines Kunden zu klären, zurückzunehmen und aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
8. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
9. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 39.480 EUR festgesetzt.
10. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.