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Datum: 15.01.2025
Aktenzeichen: 8 Ca 168/24
Urteil:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung
der Beklagten vom 22.03.2024 nicht aufgelöst wurde.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des
Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingung
als Testingenieur SW weiter zu beschäftigen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Der Wert des Streitgegenstandes der Entscheidung beträgt 28.831 EUR.