Zum Inhalt springen

Datum: 20.02.2025

Aktenzeichen: 7 Ca 405/24

Urteil:

1. Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 12.265,- EUR brutto abzüglich von der Audi BKK für die Zeit vom 07.05.2024 bis 16.06.2024 bezahlten Krankengeldes
in Höhe von 4.939,20 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2024 zu bezahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt den Kläger als Senior Consultant zu beschäftigen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Der Kläger trägt 75% und die Beklagte 25% der Kosten des Rechtsstreits.

5. Der Streitwert wird auf 55.139,10 Euro festgesetzt.

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.