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Datum: 01.04.2025

Aktenzeichen: 2 Ca 460/24

Urteil:

1.    Die Klage wird abgewiesen.

2.    Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.    Der Wert des Streitgegenstands der Entscheidung beträgt 12.047,40 EUR.

4.    Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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