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Datum: 01.04.2025
Aktenzeichen: 2 Ca 460/24
Urteil:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Wert des Streitgegenstands der Entscheidung beträgt 12.047,40 EUR.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.