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Datum: 02.04.2025

Aktenzeichen: 8 Ca 379/24

Urteil:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 208,71 EUR netto zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 19.07.2024 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu 7 % zu tragen und der Kläger zu 93 %.

4. Der Wert des Streitgegenstandes der Entscheidung beträgt 3.128,00 EUR.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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