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Datum: 27.11.2025

Aktenzeichen: 7 Ca 226/25

Urteil:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für den Monat Mai 2024 20.207,84 € brutto nebst Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.06.2024 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für den Monat Juni 2024 10.103,92 € brutto nebst Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.07.2024 zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Widerklage wird abgewiesen.

5. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

6. Der Streitwert wird auf 388.978,84 Euro festgesetzt.