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Datum: 17.12.2025
Aktenzeichen: 8 Ca 253/25
Urteil:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger die Entgeltabrechnungen für die Zeit vom 01.06.2025 bis 15.08.2025 zu erstellen und herauszugeben, die Angaben über den Abrechnungszeitraum, die Zusammensetzung des Entgelts, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, Urlaubsabgeltung und Art und Höhe der Abzüge sowie Vorschüsse enthalten.
2. Die Klage wird im Übrigen abgewiesen.
3. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtstreits zu 72% und die Beklagte zu 28%.
4. Der Wert des Streitgegenstandes der Entscheidung beträgt 2.793 EUR.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.