Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 08.01.2026
Aktenzeichen: 5 Ca 252/25
Urteil:
1. Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, die mit Schreiben der Beklagten vom 15. Juli 2025 geltend gemachte Forderung aus einer Fortbildungsvereinbarung in Höhe von 5.130,81 Euro an die Beklagte zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Vergütung für den Monat Juli 2025 in Höhe von netto 1.004,50 Euro zu bezahlen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 6.135,31 Euro festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.