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Datum: 19.02.2026

Aktenzeichen: 5 Ca 338/25

Urteil:

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch ordentliche Kündigung vom 29.09.2025 zum 31.12.2025 beendet worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein wohlwollendes qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.

3. Der Kläger trägt 1/5 der Kosten des Rechtsstreits, die Beklagte trägt 4/5 der Kosten des Rechtsstreits.

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 13.815,48 Euro festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.