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Datum: 05.03.2026

Aktenzeichen: 7 Ca 437/25

Urteil:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die schriftliche fristlose Kündigung der Beklagten vom 16.10.2025 nicht beendet wurde.

2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche fristlose Kündigung vom 14.11.2025 nicht aufgelöst worden ist, sondern bis zum 31.12.2025 fortbestand.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 18.709,09 brutto abzügl. EUR 1.723,65 netto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 05.11.2025 zu zahlen.

4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 5. Der Streitwert wird auf 27.485,44 Euro festgesetzt.