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Datum: 05.03.2026
Aktenzeichen: 7 Ca 394/25
Urteil:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die schriftliche ordentliche Kündigung vom 29.09.2025 nicht zum 31.03.2026 enden wird.
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien auch nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 20.11.2025 nicht zum 30.06.2026 enden wird.
3. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zur rechtskräftigen Beendigung, des vorliegenden Rechtsstreits zu den bisherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen als Arbeitnehmerin weiter zu beschäftigen.
4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
5. Der Streitwert wird auf 27.300,- Euro festgesetzt.